§ 26 der Gemeindeordnung für NRW
Die Bürger können beantragen
(Bürgerbegehren), daß sie an Stelle des Rates über eine
Angelegenheit der Gemeinde selbst entscheiden (Bürgerentscheid).
Dieser für unser Projekt
Stolpersteine entscheidende Satz klingt ja - zugegeben - erstmal etwas
sperrig. Uns war z.B. am Anfang nicht klar, was denn nun der
Unterschied zwischen "Bürgerbegehren" (erste Klammer) und
"Bürgerentscheid" (zweite Klammer") ist. Und was ist
überhaupt die Gemeindeordnung?
Aber der Reihe nach ...
Die Gemeindeordnung wird auch Kommunalverfassung genannt,
sie ist also so eine Art Grundgesetz für die Städte und
Gemeinden in NRW. Kurz gesagt: da steht d´rin, wie eine Stadt
organisiert und regiert wird, d.h. wie gewählt wird, wie man
Bürgermeister wird und wie man den Job auch wieder verlieren kann.
Und: da steht d´rin, dass die Bürger einer Stadt
Mitbestimmungsrechte haben - und zwar nicht nur bei den Wahlen! Das
regelt der oben genannte § 26.
In wichtigen
Angelegenheiten können Bürgerinnen und Bürger einer
Stadt oder Gemeinde einen Antrag auf Bürgerentscheid
stellen. Dieser Antrag, der von einem bestimmten Anteil von
Wahlberechtigten unterzeichnet sein muss, wird Bürgerbegehren
genannt.
Wenn z.B. eine Stadt wie Krefeld zwischen 200.000 und 500.000 Einwohner
hat, dann müssen 4% der wahlberechtigten Bürger das
Bürgerbegehren unterschreiben, damit es zu einem
Bürgerentscheid kommt. Dieser Bürgerentscheid ist dann wie
eine Wahl: alle Wahlberechtigten gehen in Wahllokale und stimmen mit
"ja" oder "nein" über die betreffende Angelegenheit ab.
Das Ergebnis ist dann genauso viel wert wie ein Ratsbeschluss.
Soweit muss es aber nicht kommen, wie man am Beispiel unseres
Bürgerbegehrens Stolpersteine sehen kann.
Wir haben ein Bürgerbegehren gestartet um die Ablehnung der
Stolpersteine durch den Stadtrat aufzuheben (so etwas nennt man ein kassierendes
Bürgerbegehren...).
Wenn feststeht, dass mehr als 4% der Wahlberechtigten das
Bürgerbegehren unterzeichnet haben, hat der Stadtrat drei
Möglichkeiten:
1. Er kann dem Bürgerbegehren entsprechen, d.h. der Verlegung von
Stolpersteinen in Krefeld ohne "wenn und aber" zustimmen.
2. Er kann mit den gesetzlichen Verteretern des Bürgerbegehrens
einen Kompromiss aushandeln und diesem Kompromiss mit Mehrheit
zustimmen. (Die gesetzlichen Vertreter sind drei erwachsene Bürger
der Stadt, deren Namen auf allen Unterschriftenlisten stehen
müssen ...)
3. Wenn sich der Stadtrat und/oder die gesetzlichen Vertreter des
Bürgerbegehrens nicht auf einen Kompromiss einigen können,
kommt es innerhalb von drei Monaten zu einem Bürgerentscheid,
d.h. zu einer richtigen Kommunalwahl, bei der dann mindestens 20% der
Wahlberechtigten mit "ja" abstimmen müssen - eine ganze Menge
übrigens: in Krefeld immerhin 36.000 Menschen ...

1.425 Listen mit
insgesamt fast 14.000 Unterschriften von
Unterstützern unseres Bürgernegehrens
In unserem Fall kam es zur Lösung Nr. 2, d.h. wir haben uns mit
dem Stadtrat auf einen Kompromiss geeinigt, sodass es nicht zu einem
Bürgerentscheid kommen musste.
Darüber sind wir ziemlich froh, weil ein Bürgerentscheid noch
mehr Zeit, noch mehr Kraft und noch mehr Unterstützung durch die
Bürger unserer Stadt gekostet hätte!
Und: Der Bürgerentscheid hätte in Krefeld rund 100.000 €, ja,
richtig gelesen: einhunderttausend
Euro gekostet!!! Das wäre dann übrigens das Geld der
Steuerzahler gewesen ...
Konkret: Was mussten wir für den Erfolg unseres
Bürgerbegehrens tun?
"Ein Bürgerbegehren ... hmmm ... was habt ihr da eigentlich
gemacht?" - Das wurden und werden die Aktivisten unseres
Stolperstein-Projektes immer wieder gefragt.
Grob gesagt, bedeutete das Bürgerbegehren für uns folgendes:
Bei gefühlten Temperaturen von -30° sich in der
Fußgängerzone die Beine in den Bauch stehen, vorbeikommende
Passanten um eine Unterschrift anbaggern und schließlich den
Damen und Herren im Stadtrat 14.000 Unterschriften auf den Tisch
knallen.
Tipp:
Bürgebegehren nicht
mitten im Winter machen; und schon gar nicht im kältesten Winter
seit Menschengedenken!
Etwas genauer betrachtet, sieht die Sache nicht nur körperlich
anstrengend, sondern auch ziemlich kompliziert aus.
Erstmal muss ja eine Menge organisiert werden, damit so etwas
überhaupt möglich ist: Unterschriftenlisten müssen
gedruckt, Formulare ausgefüllt, am besten ein Rechtsanwalt befragt
und Vertreter des städtischen Wahlamtes angesprochen werden. Viel
Kleinarbeit! Dafür brauchte es viele zuverlässige Leute, von
denen haben wir, wie wir jetzt wissen, einige an der Schule! Hilfe
bekamen wir übrigens von Mitgliedern einer
suuuuper-informierten Organisation namens Mehr Demokratie e.V. Dieser
Verein kämpft für mehr Beteiligung der Bürger an
politischen Entscheidungen. Gute Leute!
Tipp: Mehr Demokratie e.V. -
für alle, die rechtliche Unterstützung bei der
Durchführung eines Bürgerbegehrens brauchen.
Link: Bundesverband Mehr Demokratie
e.V.
Die Leute von Mehr Demokratie haben uns auch gezeigt, wie die
Unterschriftenlisten auszusehen haben. Wir konnten die 14.000
Unterstützer unseres Bürgerbegehrens ja nicht einfach auf
irgendwelchen "Zetteln" unterschreiben lassen.
Wie so eine Liste auszusehen hat, ist streng geregelt und sollte auf
jeden Fall mit einer Person abgesprochen werden, die etwas davon
versteht. Anderenfalls gibt es hinterher bestimmt irgendwelche
Schwierigkeiten ...
Unsere Listen konnte sich jeder Bürger, der uns unterstützen
wollte, aus dem Internet herunter laden. Die Lokalzeitungen haben
dafür gesorgt, dass der Link in der Stadt bekannt wurde. Dadurch
haben sich die Listen in rasanter Geschwindigkeit in der ganzen Stadt
verbreitet.
Wir sind bis heute total verblüfft darüber, wie schnell und
an welchen Orten die Listen ausgelegt und verbreitet wurden. Das
Internet rockt!
Und so haben die Listen ausgesehen. Über 1.400 davon wurden
ausgefüllt und abgegeben:
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