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Bürgerbegehren nach § 26 / Gemeindeordnung



§ 26 der Gemeindeordnung für NRW

Die Bürger können beantragen (Bürgerbegehren), daß sie an Stelle des Rates über eine Angelegenheit der Gemeinde selbst entscheiden (Bürgerentscheid).


Dieser für unser Projekt Stolpersteine entscheidende Satz klingt ja - zugegeben - erstmal etwas sperrig. Uns war z.B. am Anfang nicht klar, was denn nun der Unterschied zwischen "Bürgerbegehren" (erste Klammer) und "Bürgerentscheid" (zweite Klammer") ist. Und was ist überhaupt die Gemeindeordnung?

Aber der Reihe nach ...


Die
Gemeindeordnung wird auch Kommunalverfassung genannt, sie ist also so eine Art Grundgesetz für die Städte und Gemeinden in NRW. Kurz gesagt: da steht d´rin, wie eine Stadt organisiert und regiert wird, d.h. wie gewählt wird, wie man Bürgermeister wird und wie man den Job auch wieder verlieren kann.
Und: da steht d´rin, dass die Bürger einer Stadt Mitbestimmungsrechte haben - und zwar nicht nur bei den Wahlen! Das regelt der oben genannte § 26.

In wichtigen Angelegenheiten können Bürgerinnen und Bürger einer Stadt oder Gemeinde einen Antrag auf Bürgerentscheid stellen. Dieser Antrag, der von einem bestimmten Anteil von Wahlberechtigten unterzeichnet sein muss, wird Bürgerbegehren genannt.

Wenn z.B. eine Stadt wie Krefeld zwischen 200.000 und 500.000 Einwohner hat, dann müssen 4% der wahlberechtigten Bürger das Bürgerbegehren unterschreiben, damit es zu einem Bürgerentscheid kommt. Dieser Bürgerentscheid ist dann wie eine Wahl: alle Wahlberechtigten gehen in Wahllokale und stimmen mit "ja" oder "nein" über die betreffende Angelegenheit ab.
Das Ergebnis ist dann genauso viel wert wie ein Ratsbeschluss.

Soweit muss es aber nicht kommen, wie man am Beispiel unseres Bürgerbegehrens Stolpersteine sehen kann.

Wir haben ein Bürgerbegehren gestartet um die Ablehnung der Stolpersteine durch den Stadtrat aufzuheben (so etwas nennt man ein kassierendes Bürgerbegehren...).

Wenn feststeht, dass mehr als 4% der Wahlberechtigten das Bürgerbegehren unterzeichnet haben, hat der Stadtrat drei Möglichkeiten:

1. Er kann dem Bürgerbegehren entsprechen, d.h. der Verlegung von Stolpersteinen in Krefeld ohne "wenn und aber" zustimmen.

2. Er kann mit den gesetzlichen Verteretern des Bürgerbegehrens einen Kompromiss aushandeln und diesem Kompromiss mit Mehrheit zustimmen. (Die gesetzlichen Vertreter sind drei erwachsene Bürger der Stadt, deren Namen auf allen Unterschriftenlisten stehen müssen ...)

3. Wenn sich der Stadtrat und/oder die gesetzlichen Vertreter des Bürgerbegehrens nicht auf einen Kompromiss einigen können, kommt es innerhalb von drei Monaten zu einem Bürgerentscheid, d.h. zu einer richtigen Kommunalwahl, bei der dann mindestens 20% der Wahlberechtigten mit "ja" abstimmen müssen - eine ganze Menge übrigens: in Krefeld immerhin 36.000 Menschen ...


1.425 Listen mit insgesamt fast 14.000 Unterschriften von
 Unterstützern unseres Bürgernegehrens


In unserem Fall kam es zur Lösung Nr. 2, d.h. wir haben uns mit dem Stadtrat auf einen Kompromiss geeinigt, sodass es nicht zu einem Bürgerentscheid kommen musste.

Darüber sind wir ziemlich froh, weil ein Bürgerentscheid noch mehr Zeit, noch mehr Kraft und noch mehr Unterstützung durch die Bürger unserer Stadt gekostet hätte!

Und: Der Bürgerentscheid hätte in Krefeld rund 100.000 €, ja, richtig gelesen: einhunderttausend Euro gekostet!!! Das wäre dann übrigens das Geld der Steuerzahler gewesen ...

Konkret: Was mussten wir für den Erfolg unseres Bürgerbegehrens tun?


"Ein Bürgerbegehren ... hmmm ... was habt ihr da eigentlich gemacht?" - Das wurden und werden die Aktivisten unseres Stolperstein-Projektes immer wieder gefragt.

Grob gesagt, bedeutete das Bürgerbegehren für uns folgendes:

Bei gefühlten Temperaturen von -30° sich in der Fußgängerzone die Beine in den Bauch stehen, vorbeikommende Passanten um eine Unterschrift anbaggern und schließlich den Damen und Herren im Stadtrat 14.000 Unterschriften auf den Tisch knallen.

Tipp: Bürgebegehren nicht mitten im Winter machen; und schon gar nicht im kältesten Winter seit Menschengedenken!

Etwas genauer betrachtet, sieht die Sache nicht nur körperlich anstrengend, sondern auch ziemlich kompliziert aus.

Erstmal muss ja eine Menge organisiert werden, damit so etwas überhaupt möglich ist: Unterschriftenlisten müssen gedruckt, Formulare ausgefüllt, am besten ein Rechtsanwalt befragt und Vertreter des städtischen Wahlamtes angesprochen werden. Viel Kleinarbeit! Dafür brauchte es viele zuverlässige Leute, von denen haben wir, wie wir jetzt wissen, einige an der Schule! Hilfe bekamen wir übrigens von Mitgliedern einer suuuuper-informierten Organisation namens Mehr Demokratie e.V. Dieser Verein kämpft für mehr Beteiligung der Bürger an politischen Entscheidungen. Gute Leute!

Tipp: Mehr Demokratie e.V. - für alle, die rechtliche Unterstützung bei der Durchführung eines Bürgerbegehrens brauchen.

Link: Bundesverband Mehr Demokratie e.V.

Die Leute von Mehr Demokratie haben uns auch gezeigt, wie die Unterschriftenlisten auszusehen haben. Wir konnten die 14.000 Unterstützer unseres Bürgerbegehrens ja nicht einfach auf irgendwelchen "Zetteln" unterschreiben lassen.

Wie so eine Liste auszusehen hat, ist streng geregelt und sollte auf jeden Fall mit einer Person abgesprochen werden, die etwas davon versteht. Anderenfalls gibt es hinterher bestimmt irgendwelche Schwierigkeiten ...

Unsere Listen konnte sich jeder Bürger, der uns unterstützen wollte, aus dem Internet herunter laden. Die Lokalzeitungen haben dafür gesorgt, dass der Link in der Stadt bekannt wurde. Dadurch haben sich die Listen in rasanter Geschwindigkeit in der ganzen Stadt verbreitet.

Wir sind bis heute total verblüfft darüber, wie schnell und an welchen Orten die Listen ausgelegt und verbreitet wurden. Das Internet rockt!

Und so haben die Listen ausgesehen. Über 1.400 davon wurden ausgefüllt und abgegeben: